Booking.com unterliegt vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH)

Zusammen mit dem Hotelverband Deutschland (IHA) hat Jörn Groth, Hotel Wikingerhof in Kropp, gegen Booking.com geklagt und gewonnen.

Es geht um den Marktmissbrauch, gegen den man jetzt auch vor deutschen Gerichten klagen kann. Bisher war dies nur vor einem Amsterdamer Gericht (Booking.com Firmensitz) möglich.

Es ist schon ein Unterschied ob sich ein deutsches Hotel gegen missbräuchliches Marktverhalten am eigenen Standort oder im Ausland wehren kann. 

Wir sind natürlich sehr erleichtert, so Jörn Groth, zumal seit 2015 die Klage vom Wikingerhof aus Kropp dieses Verfahren mit der Unterstützung des IHA angestrengt hat. 

Das Hotel hat eine von Booking.comdurchgeführte Rabattaktion, für die keine Zustimmung gegeben worden war,  beklagt. Gegen ein abschlägiges Urteil vom Landgericht Kiel aus dem Jahr 2017 

wegen Nichtzuständigkeit des Gerichts wurde Berufung eingelegt. Diese wurde vom Oberlandesgericht Schleswig abgewiesen. Die Nichtzulassungsbeschwerde von Jörn Groth beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe

hatte dann Erfolg. Aufgrund der europarechtlichen Klärungsbedürftigkeit und der Bedeutung des Verfahrens beschloss der BHG, diese relevante Rechtsfrage dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen.

In der Urteilsbegründung des EUGH heißt es wörtlich:

Die Plattform Booking.com kann von einem Hotel, das sie nutzt, grundsätzlich vor einem Gericht des Mitgliedstaats, in dem das Hotel liegt, auf Unterlassung eines etwaigen Missbrauchs 

einer beherrschenden Stellung verklagt werden. Auch wenn die Verhaltensweise, deren Unterlassung begehrt wird, im Rahmen eines Vertragsverhältnisses stattfinden, 

ist die besondere Zuständigkeitsregelung der Brüssel-Ia-Verordnung für Verfahren anwendbar, die eine unerlaubte Handlung oder eine Handlung, die einer unerlaubten Handlung gleichgestellt ist, 

oder Anspruch aus einer solchen Handlung zum Gegenstand haben.

Diese Grundsatzentscheidung der obersten Richter der Europäischen Union ist ein enorm wichtiger Zwischenerfolg für uns im Kampf David gegen Goliath, erklärt IHA-Vorsitzender Otto Lindner.

Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland (IHA) dazu: Damit ist der Weg vor deutsche Gerichte nun auch in der Causa Wikingerhof Kropp frei, die sich nun in der Hauptsachemit den konkreten Vorwürfen des Marktmissbrauchs durch Booking.comauseinander zu setzen haben.

Text: hansen/voldewraa/IHA